[rbfw_Baustellenvorbereitung-Krane]

Transport, Montage und Demontage zuverlässig planen!

Transport, Montage und Demontage sind komplexe Vorgänge mit hohen logistischen Anforderungen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, damit Ihr Auftrag schnell und termingerecht ausgeführt werden kann.

Störungen im Montageprozess vermeiden!

Unvorhergesehene Probleme vor oder während der Montage können den gesamten Bauablauf beeinträchtigen. Häufige Folgen sind:

  • Verzögerungen bei der Fertigstellung
  • zusätzliche Kosten
  • Unterbrechungen im Montageablauf
  • Probleme bei der Koordination

Eine gute Vorbereitung ist für einen reibungslosen Bauablauf unerlässlich.

Eine frühzeitige Planung und klare Abstimmung helfen, den optimalen Kranstellplatz festzulegen, Störungen beim Transport sowie bei der Montage und Demontage zu vermeiden.

Somit werden Termine eingehalten und Kosten zuverlässig gesichert.

Mit den folgenden Informationen können Sie die notwendigen Vorbereitungen treffen, Arbeitsabläufe besser zu koordinieren und das Risiko von Verzögerungen und Mehrkosten deutlich reduzieren.

Kranmontage und Kranbetrieb im öffentlichen Bereich

Im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt unter anderem folgende Punkte:

Platzbedarf für Zufahrt und Aufstellort / Stellplatz des Krans

Wie groß muss ein Kranplatz sein? Der erforderliche Platzbedarf hängt von der Kranart und Krangröße ab. Die unten zu sehenden Zeichnungen geben einen ersten Überblick über die benötigte Größe und Anordnung des Kranplatzes. Die exakten Abmessungen finden Sie in den jeweiligen technischen Datenblätter.

Zu den Datenblättern!

Bei der Montage und Demontage des Krans wird deutlich mehr Platz benötigt als während des regulären Betriebs. Grund dafür ist insbesondere die Länge des Transportzuges. Deshalb muss nicht nur der eigentliche Kranplatz ausreichend groß sein. Auch die angrenzenden Bereiche müssen genügend freien Montageraum bieten.

Kurz zusammengefasst: Für eine sichere und reibungslose Kranmontage sind die Kranstellfläche, die Abmessungen des Transportzuges und zusätzliche Montageflächen frühzeitig in die Baustellenplanung einzubeziehen.

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Tragfähigkeit des Kranplatzes sicherstellen

Wie tragfähig muss ein Kranplatz sein? Der Kranplatz muss alle auftretenden Auflagerkräfte des Krans sicher in den Baugrund ableiten können. Neben ausreichenden Platzverhältnissen ist deshalb eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Boden- und Untergrundverhältnisse erforderlich.

Auflagerkräfte und technische Daten

Kranspezifische Richtwerte zu den auftretenden Kräften finden Sie in unseren technischen Datenblättern für Potain-Kräne. Die exakten Auflagerkräfte für den vorgesehenen Kran und Einsatzfall erhalten Sie auf Anfrage von uns.

Bodenbeschaffenheit und Sicherheitsfaktoren

Hohlräume, die Beschaffenheit des Baugrunds und weitere problematische Einflüsse können die Tragfähigkeit des Kranplatzes beeinträchtigen. Die erforderlichen Sicherheitsfaktoren sind daher vom Auftraggeber festzulegen und bei der Planung des Kranplatzes zu berücksichtigen.

Kurz zusammengefasst: Ein Kranplatz ist ausreichend tragfähig, wenn die kranspezifischen Auflagerkräfte unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse und der notwendigen Sicherheitsfaktoren sicher abgetragen werden können.

Pflichten des Auftraggebers bei der Kranaufstellung

Welche Verantwortung trägt der Auftraggeber bei der Kranaufstellung? Zu seinen zentralen Aufgaben gehören der Nachweis eines tragfähigen Aufstellorts, die Einhaltung aller Sicherheitsabstände und die Abstimmung von Erdarbeiten im Lasteinflussbereich des Krans.

Tragfähigkeit des Kranstandorts nachweisen

Vor der Kranaufstellung ist ein gültiger schriftlicher Nachweis eines Statikers vorzulegen. Dieser muss bestätigen, dass der vorgesehene Aufstellort die erforderliche Tragfähigkeit besitzt.

Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere Abstände zu:

  • Böschungen und Baugruben
  • anderen Baukrane
  • Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Verkehrs- und Arbeitsbereichen
  • sonstigen Hindernissen

Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und betrieblichen Vorgaben sowie vorhandene Werksnormen.

Erdarbeiten im Lasteinflussbereich abstimmen

Nachträgliche Erdarbeiten im Lasteinflussbereich des Krans dürfen ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Statiker und den Auftragnehmer durchgeführt werden. Nicht genehmigte Arbeiten können die Tragfähigkeit des Untergrunds und damit die Standsicherheit des Krans beeinträchtigen.

Folgen nicht genehmigter Erdarbeiten

Nicht freigegebene Erdarbeiten können zur Stilllegung oder zum kostenpflichtigen Notabbau des Krans führen. Über die erforderlichen Maßnahmen entscheidet der Auftragnehmer.

Liegt ein Verschulden des Auftraggebers vor, kann die Bruchversicherung im Schadensfall eine Leistung verweigern.

Kurz zusammengefasst: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, einen statisch geprüften Kranstandort bereitzustellen, alle Sicherheitsabstände einzuhalten und Veränderungen des Untergrunds vorab freigeben zu lassen.

 

Sichere Kranaufstellung nach Vorgaben der BG BAU

Wann darf ein Kran montiert werden? Eine Kranmontage erfolgt ausschließlich, wenn der vorgesehene Aufstellort die geltenden Sicherheitsbestimmungen und die Vorgaben der BG BAU zur Aufstellung von Turmdrehkranen erfüllt.

Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit, Standsicherheit oder grundsätzlichen Eignung des Kranstandorts, führen wir die Montage erst nach einer schriftlichen Freigabe durch einen qualifizierten Sachverständigen durch. Abhängig von der jeweiligen Fragestellung kann dies beispielsweise ein Statiker oder Bodengutachter sein.

Bei unklaren Böschungsverhältnissen muss der Auftraggeber außerdem den maßgebenden Böschungswinkel schriftlich nachweisen, beispielsweise durch eine fachgerechte Vermessung.

Kurz gesagt: Ohne einen nachweislich sicheren Aufstellort und die erforderlichen schriftlichen Freigaben erfolgt keine Kranmontage.

Sicherer Betrieb des Turmdrehkrans

Was ist beim Betrieb eines Turmdrehkrans zu beachten? Maßgeblich sind die Betriebsanleitung des Herstellers, die Gefährdungsbeurteilung, die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und die einschlägigen technischen Regeln.

Dazu gehören insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 52 „Krane“ sowie die Hinweise der BG BAU zur Aufstellung und zum Betrieb von Turmdrehkranen.

 

Verantwortungsbereich des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss die Voraussetzungen für einen sicheren und vorschriftsgemäßen Kranbetrieb schaffen. Dazu gehören insbesondere der Stromanschluss, die erforderlichen Freiräume und die Einhaltung aller Sicherheitsabstände.

Stromanschluss und RCD-Schutz

Am vereinbarten Übergabepunkt muss ein ausreichend dimensionierter und betriebsbereiter Stromanschluss zur Verfügung stehen. Leistung, Absicherung, Anschlussart, Erdung und Fehlerstromschutz müssen den Herstellervorgaben sowie den geltenden elektrotechnischen Bestimmungen entsprechen.

Die maximale Entfernung des Übergabepunkts von der markierten Kranmitte ist den technischen Datenblättern für Potain-Kräne zu entnehmen.

Die Auswahl der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) und die Prüfung des Anschlusses müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Bei mehrphasigen, frequenzgesteuerten Kranen ist ein einfacher RCD vom Typ A oder F nicht ausreichend. Maßgeblich sind die Herstellervorgaben und die zulässigen Schutzmaßnahmen nach der DGUV Information 203-006.

 

Windfreistellung außerhalb des Betriebs

Außerhalb der Betriebszeiten muss der Kran entsprechend der Betriebsanleitung in die vorgeschriebene Außerbetriebsstellung gebracht werden. Er muss sich frei im Wind drehen können. Der dafür benötigte Schwenkbereich ist dauerhaft von Gebäuden, Maschinen, anderen Kränen und sonstigen Hindernissen freizuhalten.

Anbaugeräte, Werbung oder andere Einrichtungen dürfen die Windfreistellung nicht beeinträchtigen.

 

Sicherheitsabstände beim Kranbetrieb

Alle vorgeschriebenen Abstände zu Gebäuden, Maschinen, anderen Kränen, Gleisanlagen, Stromleitungen und sonstigen Hindernissen müssen während des gesamten Betriebs eingehalten werden.

Zwischen kraftbewegten äußeren Kranteilen und festen Teilen der Umgebung oder gelagertem Material ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m einzuhalten. Ausnahmen und zusätzliche Schutzmaßnahmen richten sich nach der konkreten Arbeits- und Verkehrssituation.

Bei sich überschneidenden Arbeitsbereichen mehrerer Krane müssen die Arbeitsabläufe vorab festgelegt werden. Außerdem sind eine zuverlässige Verständigung der Kranführer und bei Bedarf technische Arbeitsbereichs- oder Antikollisionssysteme vorzusehen.

 

Zusätzliche Planungsabstände

Sofern die Betriebsanleitung, die Gefährdungsbeurteilung oder die freigegebene Kranaufstellplanung keine größeren Abstände fordert, gelten für unsere Einsatzplanung zusätzlich:

mindestens 2,00 m zwischen der Auslegerspitze und einem Hindernis oder benachbarten Kran

mindestens 4,00 m vertikaler Abstand zwischen der Oberkante eines Hindernisses beziehungsweise eines niedrigeren Krans und der Unterkante der hochgezogenen Hakenflasche des höheren Krans

Diese Planungswerte ersetzen weder die Herstellervorgaben noch eine projektbezogene Kollisions- und Gefährdungsbeurteilung.

 

Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen

Kann die elektrische Gefährdung nicht durch Freischaltung, Erdung, Isolierung, Abschrankung oder eine zuverlässige Begrenzung des Kranarbeitsbereichs ausgeschlossen werden, gelten nach der DGUV Vorschrift 52 folgende Mindestabstände:

 

Nennspannung der Freileitung Mindestabstand

bis 1 kV

1,00 m

über 1 kV bis 110 kV

3,00 m

über 110 kV bis 220 kV

4,00 m

über 220 kV bis 380 kV

5,00 m

unbekannte Nennspannung

5,00 m

Die Abstände müssen auch beim Ausschwingen von Leiterseilen, Lasten, Hubseilen, Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln eingehalten werden. Ebenso sind Wind, mögliche Kranbewegungen, Anbaugeräte und der Aufenthalt von Personen auf dem Kran zu berücksichtigen.

Kann die Spannung nicht zweifelsfrei festgestellt oder der erforderliche Abstand nicht sicher eingehalten werden, ist der Kranbetrieb in diesem Bereich unzulässig. Vor der Aufstellung oder Inbetriebnahme muss der zuständige Netzbetreiber kontaktiert und eine geeignete Schutzmaßnahme festgelegt werden.

 

Tägliche Kontrollen und Wartung

Der Kranführer muss vor Arbeitsbeginn die vorgeschriebenen Sicht- und Funktionskontrollen durchführen. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung der Bremsen und Notendschalter
  • Sichtkontrolle der Abstützungen oder Gleisanlage
  • Kontrolle der Hakensicherung
  • Kontrolle von Seilen und sicherheitsrelevanten Bauteilen
  • Dokumentation festgestellter Mängel im Krankontrollbuch
  • unverzügliche Meldung sicherheitsrelevanter Schäden

Bei erkannten Mängeln darf der Kran nur weiterbetrieben werden, wenn der sichere Zustand zweifelsfrei gewährleistet ist. Vorgeschriebene Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen ausschließlich nach Herstellervorgabe und durch entsprechend qualifizierte oder autorisierte Personen erfolgen.

 

Werbung und zusätzliche Ausrüstung

Werbeschilder, Beleuchtung, Kameras, Antennen und andere zusätzliche Ausrüstungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftragnehmer beziehungsweise Kraneigentümer montiert werden. Falls erforderlich, ist außerdem die Zustimmung des Herstellers oder eines Sachverständigen einzuholen.

Vor der Montage müssen insbesondere folgende Auswirkungen geprüft werden:

  • zusätzliches Gewicht
  • vergrößerte Windangriffsfläche
  • elektrische Belastung und Leitungsführung
  • Beeinträchtigung von Sicht, Wartungszugängen und Sicherheitseinrichtungen
  • Einschränkung der Windfreistellung

 

Eigenmächtige Anbauten und Veränderungen am Kran sind nicht zulässig.

 

Schäden und Kosten

Soweit vertraglich vereinbart und vom Auftraggeber zu vertreten, gehen Schäden durch äußere Gewalteinwirkung, unsachgemäße Bedienung, nicht genehmigte Veränderungen oder die Verletzung vertraglicher Wartungs- und Kontrollpflichten zu seinen Lasten.

Die aufgeführten Vorschriften und Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur der allgemeinen Information. Weitere Hinweise erhalten Sie u. a. von Ihrer BG Bau, aus fachspezifischen Dokumenten oder der Betriebsanleitung.

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